Prüfungsregeln

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

In den vorliegenden Prüfungsregeln werden nachstehende Begriffe in den folgenden Bedeutungen verwendet:

Die Organisation: Das Zentrum für Fernunterricht, das von den Niederlanden aus Fernunterricht für Kursteilnehmer aus aller Welt organisiert. Der Hauptsitz befindet sich in den Niederlanden (Druivenstraat 25-31, 4816 KB Breda). Das Unternehmen hat Handelskammernummer 59720131 und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL853617582B01.

Kursteilnehmer: (i) Die Rechtsperson, die sich bei der Organisation anmeldet bzw. die eine Offerte für einen Fernkurs empfangt. Die Rechtsperson hat einen professionellen Zweck, d.h. eine berufliche Fort- oder Weiterbildung, vor Augen. (ii) Die Rechtsperson bzw. der Konsument, der sich bei der Organisation anmeldet bzw. der eine Offerte für einen Hobbykurs empfangt. (iii) Zum besseren Verständnis werden Kursteilnehmerinnen im Folgenden auch als Kursteilnehmer betrachtet.

Lehrgang: Die von der Organisation organisierten professionellen Ausbildungen, Fortbildungen, Weiterbildungen, Fernkurse sowie alle anderen beruflichen Ausbildungsformen. Ein professioneller Lehrgang kann sich aus mehreren Kurseinheiten bzw. Ausbildungsmodulen zusammensetzen und kann länger als ein Jahr dauern.

Artikel 2. Abschlusszeugnisse

Für Lehrgänge, für die eine Prüfung angeboten wird, können Kursteilnehmer nach Bestehen dieser Prüfung ein institutsinternes Abschlusszeugnis erhalten. Der Kursteilnehmer erklärt, dass er sich dessen bewusst ist, wenn er sich für einen Lehrgang anmeldet.

Jede Prüfung wird nach den folgenden Regeln so durchgeführt, dass Kursteilnehmer die Möglichkeit erhalten, zu beweisen, dass sie über die für den angestrebten beruflichen Zweck erforderlichen Kompetenzen verfügen.

Artikel 3. Datum und Ort

Der Kursteilnehmer entscheidet, wann er eine Prüfung ablegt und kann dies über die online Lernplattform planen. Der Kursteilnehmer muss die Prüfung mindestens eine Woche im Voraus planen. Der Antrag wird innerhalb 48 Stunden bearbeitet und ist definitiv, wenn der Kursteilnehmer von der Organisation eine Bestätigung erhält. Diese Bestätigung enthält alle Details der Prüfung: Datum, Ort, Tageszeit und eventuelle benötigte Hilfsmittel.

Der Kursteilnehmer hat das Recht, bis fünf Jahre nach Anmeldung eine Prüfung abzulegen. Das Ablegen dieser Prüfung ist kostenlos.

Artikel 4. Prüfungen von zu Hause aus

Der Kursteilnehmer legt eine Fernprüfung, d.h. eine Prüfung von zu Hause aus, ab. Für eine Fernprüfung (meistens über Skype) muss der Kursteilnehmer folgende Bedingungen erfüllen:

§1. Sichtbarkeit des Kursteilnehmers

Der Kursteilnehmer sitzt vor einer laufenden Webkamera. Sein Gesicht ist zu jeder Zeit für den Prüfer der Organisation sichtbar.

§2. Internetverbindung des Kursteilnehmers

Der Kursteilnehmer verbindet sich über ein Ethernet-Kabel mit einer Internetverbindung, um zu verhindern, dass die Verbindung verloren geht.

§3. Umgebung des Kursteilnehmers

Der Kursteilnehmer muss während der Prüfung allein im Raum sein. Der Kursteilnehmer dreht die Webkamera vor Anfang der Prüfung 360 Grad, um zu beweisen, dass er allein im Raum ist.

Wenn der Prüfer der Organisation feststellt, dass eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht oder nur teilweise erfüllt sind, kann er die Prüfung abbrechen und dem Kursteilnehmer eine Punktzahl von null geben.

Wenn der Kursteilnehmer aus irgendwelchen Gründen keine Fernprüfung ablegen will, physisch aber in der Lage ist, einen der Prüfungsorte der Organisation in Belgien oder in den Niederlanden zu besuchen, kann er dort auch eine Präsenzprüfung ablegen. Dazu nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit den Studienberatern der Organisation auf, entweder telefonisch, über das online Kontaktformular, oder per E-Mail.

Artikel 5. Bedingungen für die Prüfungsteilnahme

§1. Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall

Kursteilnehmer können nur dann an einer Prüfung teilnehmen, wenn Sie bei Anmeldung die fälligen Studiengebühren bezahlt haben. Bei Prüfungsteilnahme entstehen natürlich keine zusätzlichen Kosten.

§2. Verpflichtungen pro Kurseinheit

Die Teilnahme an einer Prüfung kann bestimmten Bedingungen unterliegen, z. B. der rechtzeitigen Einreichung von Abschlussarbeiten. Die Organisation kann Kursteilnehmern, die die festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, für die betreffende Kurseinheit oder für einen Teil dieser Einheit eine Punktzahl von null geben bzw. die Prüfung als „nicht bestanden“ bewerten.

§3. Personalausweis

Bei der Prüfung müssen Kursteilnehmer in der Lage sein, ihre Identität nachzuweisen. Kursteilnehmer müssen immer ihren Personalausweis und ihre Kursteilnehmernummer vorlegen können.

Artikel 6. Nichtteilnahme an den Prüfungen

Kursteilnehmer, die sich für eine Prüfung angemeldet haben, aber doch nicht daran teilnehmen können, müssen die Organisation darüber schnellstmöglich informieren. Der Kursteilnehmer kontaktiert die Organisation aus eigener Initiative zur Planung eines späteren Prüfungstermins. Dieser Kontakt kann möglicherweise über die online Lernplattform stattfinden.

Artikel 7. Einreichungsfrist der Abschlussarbeit

Wenn für die Einreichung einer Abschlussarbeit einen bestimmten Termin festgelegt wurde, der Kursteilnehmer diesen Termin aber aus berechtigten Gründen nicht einhalten kann, muss er vor der festgelegten Einreichungsfrist mit seinem Fernlehrer Kontakt aufnehmen.

Wenn die Einreichungsfrist nicht eingehalten wird und es dafür keine berechtigten Gründe gibt, kann die Organisation beschließen, die Abschlussarbeit als „nicht eingereicht“ zu betrachten oder dem Kursteilnehmer für diese Arbeit eine Punktzahl von null zu geben.

Artikel 8. Prüfungsform und Prüfungsdauer

Die Prüfungen können je nach Lehrgang schriftliche Übungen, mündliche Fragen und praktische Teste umfassen. Jede Prüfung findet ohne Hilfsmittel statt, es sei denn, dass dem Kursteilnehmer ausdrücklich anders mitgeteilt wurde.

Artikel 9. Audio- und Videoaufnahmen während der Prüfung

Der Kursteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Prüfung Audio- und Videoaufnahmen gemacht werden. Diese dienen im Fall von Prüfungsbetrug als Beweismaterial.

Artikel 10. Spicken und schummeln

Spicken und jede andere Form von Prüfungsbetrug ist strengstens verboten und verleiht der Organisation das Recht, die Prüfung sofort abzubrechen und dem Kursteilnehmer automatische eine Punktzahl von null zu geben. Der Kursteilnehmer verliert auch das Recht, in Zukunft eine Wiederholungsprüfung abzulegen.

Artikel 11. Handy

Während der Prüfung muss der Kursteilnehmer sein Handy, sein Smartphone und jedes anderes elektronisches Gerät ausschalten, es sei denn, dass die Verwendung eines solchen Gerätes ausdrücklich vom Fernlehrer erlaubt ist. Wenn der Kursteilnehmer diese Bestimmung nicht einhält, gelten die in Artikel 10 genannten Sanktionen.

Artikel 12. Bewertung

Jede Kurseinheit wird auf einer prozentuellen Bewertungsskala beurteilt. Das Ergebnis wird ausschließlich in Prozent ausgedrückt. Die Organisation kann zur Bewertung einer Kurseinheit oder eines Teiles einer solchen Einheit auch entscheiden, lediglich die Angaben „bestanden“ und „nicht bestanden“ zu verwenden.

Mögliche Teilnoten werden vom Fernlehrer oder durch Übereinstimmung zwischen verschiedenen Fernlehrern in eine Gesamtnote umgerechnet.

Artikel 13. Kriterien für das Bestehen einer Kurseinheit

Kursteilnehmer bestehen eine Kurseinheit, wenn sie mindestens 60% erreichen oder die Angabe „bestanden“ bekommen. Wenn der Lehrgang eine theoretische und eine praktische Komponente umfasst, so muss der Kursteilnehmer für beide Komponenten 60% erreichen.

Artikel 14. Kriterien für das Bestehen eines Allround-Lehrgangs

Allround-Lehrgänge bestehen aus mehreren Kurseinheiten. Zum Bestehen eines Allround-Lehrgangs, muss der Kursteilnehmer für jede einzelne Kurseinheit mindestens 60% erzielen. Für jede Kurseinheit bekommt der Kursteilnehmer nach einer erfolgreichen Prüfung ein individuelles Abschlusszeugnis. Wenn der Kursteilnehmer alle Kurseinheiten besteht, bekommt er ein Allround-Abschlusszeugnis.

Artikel 15. Nichtteilnahme an den Prüfungen

Wenn der Kursteilnehmer nicht an einer geplanten Prüfung teilnimmt, wird die Prüfung als „nicht teilgenommen“ bewertet.

Artikel 16. Verlust einer Prüfung

Wenn die Organisation für den Verlust einer Prüfung verantwortlich ist, wird im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Kursteilnehmer einen neuen Prüfungstermin festgelegt. Die neue Prüfung enthält dann genau dieselben Fragen wie die ursprüngliche Prüfung.

Artikel 17. Bekanntmachung der Ergebnisse

Fernlehrer machen die Prüfungsergebnisse baldmöglichst nach der Prüfung über die online Lernplattform bekannt. Diese Bekanntmachung geschieht normalerweise 2 oder 3 Wochen nach der Prüfung. Das Abschlusszeugnis wird danach per Post versandt. Die Organisation haftet nicht für eine Verspätung der Zusendung.

Artikel 18. Besprechung der Ergebnisse und das Recht auf Feedback

Wenn ein berechtigter Grund dafür besteht, hat der Kursteilnehmer die Möglichkeit, sich die korrigierte Prüfung persönlich anzusehen. Wenn der Kursteilnehmer eine Prüfung auch nach mehreren Versuchen nicht bestanden hat, kann die Organisation im gegenseitigen Einvernehmen entscheiden, ein Feedbackmoment zu planen.

Artikel 19. Beschwerdefrist

Wenn der Kursteilnehmer mit seinem Prüfungsergebnis nicht einverstanden ist, verfügt er über eine 14-tägige Frist zur Einreichung einer Beschwerde beim Prüfungsausschuss. Diese Frist fängt ab dem Zeitpunkt, an dem die Ergebnisse für den Kursteilnehmer verfügbar gestellt wurden, an. Die Beschwerde wird dann einer Jury vorgelegt. Diese Jury besteht aus einem Mitglied der Verwaltung, einem Mitglied der Belegschaft und einem Fernlehrer. Sie entscheidet einvernehmlich über die Begründetheit der Beschwerde.

Artikel 20. Wiederholungsprüfungen

Wenn der Kursteilnehmer die Prüfung nicht besteht, kann er eine Wiederholungsprüfung ablegen. Diese Wiederholungsprüfung ist kostenlos.

Kursteilnehmer können bis 5 Jahre nach Anmeldung mehrere Wiederholungsprüfungen ablegen, es sei denn, dass die Organisation festgestellt hat, dass der Kursteilnehmer gespickt hat bzw. sich nicht an den Prüfungsregeln gehalten hat. Wenn der Kursteilnehmer den Lehrgang nach zwei Wiederholungsprüfungen noch immer nicht absolviert hat, kann die Organisation mit dem Kursteilnehmer in Kontakt treten mit als Ziel, seine Lernmethode zu verbessern.